Der Sustainability Report:
Berichtspflicht, Reportingrahmen und Baustein in der Nachhaltigkeitskommunikation

Der Sustainability Report

Welche Unternehmen sind berichtspflichtig?

Die Corporate-Social-Responsibility-(CSR-)Richtlinie (2014/95/EU) über die nichtfinanzielle Berichterstattung ist im Jahr 2014 in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzte diese in 2016 um. Sie verpflichtet bestimmte große, am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, in ihren Lageberichten nichtfinanzielle Themen einzubringen. Dies umfasst beispielsweise Informationen zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

Im Rahmen des European Green Deals hat sich die EU-Kommission verpflichtet, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu überarbeiten. DIE EU-Kommission hat bereits Im April 2021 ihre Überarbeitungsvorschläge veröffentlicht. So wird die Richtlinie zukünftig umbenannt in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), was bereits auf die höhere Relevanz des Themas Nachhaltigkeit hinweist. Die CSRD soll für die Berichterstattung über die Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 gelten.

Die EU erweitert künftig den Kreis der Unternehmen „von öffentlichen Interesse“, um den Stakeholdern gerecht zu werden.

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei der folgenden Merkmale überschreiten (siehe § 267 HGB):

  • Eine Bilanzsumme von mind. 20 Mio EUR.
  • Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag in Höhe von mind. 40 Mio. EUR.
  • Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.

Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten gem. § 265d immer als große Kapitalgesellschaft.

In Deutschland erhöht sich die Berichtspflicht durch die neue Regelung von aktuell ca. 500 Unternehmen auf ca. 15.000 nachhaltigkeitsberichts-pflichtige Unternehmen.


Mögliche Reportingrahmen und -standards:

Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes kann man sich verschiedener Standards und Orientierungsrahmen bedienen, die in immer mehr Fällen, gut aufeinander abgestimmt sind. Unterliegt ein Unternehmen der Berichtspflicht, so ist es ratsam eines der Berichtsstandards konsequent einzusetzen und nur in gut begründeten Fällen oder Teilaspekten davon abzuweichen.

  • Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine gemeinnützige Stiftung, die einen Multi-Stakeholder-Ansatz verfolgt. Die GRI hat die sog. GRI-Leitlinien (GRI Sustainability Reporting Guidelines) erarbeitet. Diese haben sich international als wertvoller Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert. Bei den großen Unternehmen dominiert der GRI-Standard in den Nachhaltigkeitsberichten: Etwa zwei Drittel aller N100-Unternehmen (100 größten Unternehmen pro Land) und drei Viertel der 250 größten Unternehmen der Welt berichten nach GRI.
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Mit der Berichterstattung nach dem DNK werden die EU-Berichtspflichten erfüllt. In der Standardversion werden in den vier Themenbereichen: Strategie, Prozess, Umwelt und Gesellschaft insgesamt 20 Kriterien abgehandelt. Die DNK-Kriterien sind mit GRI- und den EFFAS-Leistungsindikatoren hinterlegt und ist international anerkannt und kompatibel.
  • Sustainable Development Goals (SDGs) helfen sehr gut bei der Formulierung der Ziele innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie. Die 17 globalen Ziele für nachhaltige, globale Entwicklung sind im Rahmen der Agenda 2030 von der UN festgelegt worden und 2017 in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie integriert worden. Die Ziele richten sich sowohl an alle Regierungen weltweit, unabhängig davon, ob Industrie-, Schwellen- oder Entwicklungsland, als auch an die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Die SDGs sind anders als der DNK und der GRI kein Rahmenwerk zur Erfüllung der EU-Berichtspflicht.
  • Communication on Progress (COP)Unternehmen, die dem UN Global Compact beitreten, verpflichten sich 10 Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung in den vier Themenfeldern Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention sowie den Sustainable Development Goals (SDGs). Aktuell sind das ca. 17.500 Unternehmen und Organisationen aus über 170 Ländern. Im Rahmen des jährlich zu erstellenden COP (Communication on Progress) berichten die Unternehmen über ihre Aktivitäten und Fortschritte in diesen Bereichen.  Die Mindestanforderungen umfassen eine Erklärung der Geschäftsführung zum fortlaufenden Engagement, die Beschreibung der Maßnahmen sowie die Messung und Bewertung der Ergebnisse.
  • GHG-Protokoll: Das Greenhouse Gas Protocol (GHG) hilft bei der Identifizierung, Abgrenzung und Kategorisierung von Emissionsquellen im Unternehmen, um den ökologischen Fußabdruck zu ermitteln. Dabei wird nach direkten und indirekten Emissionsquellen unterschieden und in eine Kategorisierung nach sog. Scopes vorgenommen (Scope 1 bis 3).


Was ist ein guter Nachhaltigkeitsbericht?

Dieser Frage hat sich das Institut für ökologische Wirtschaftsförderung und der future e. V. angenommen und haben ein Ranking für Nachhaltigkeitsberichte ins Leben gerufen. Bewertet wird in den Kategorien KMU und Großunternehmen.

Im Ranking werden A- und B-Noten vergeben: A umfasst die materiellen Anforderungen an die Berichterstattung in den Bereichen: Unternehmensprofil, Strategie- und Zielentwicklung, Governance und Compliance, Verantwortung für Mitarbeiter, Produkte, Lieferkette, Standorte und Gesellschaftliches Umfeld. In der B-Note wird die Berichtsqualität in Bezug auf die Glaubwürdigkeit, Aussagekraft & Vergleichbarkeit sowie die Kommunikative Qualität beurteilt. Hier geht es zu den prämierten Berichten aus dem Ranking.

Ein guter Nachhaltigkeitsbericht für das Unternehmen ist aus strategischer Marketingsicht immer derjenige, der die gesetzten Ziele erreicht, also mit den richtigen Botschaften die richtige Zielgruppe erreicht. So muss das Wording, die visuelle und mediale Aufbereitung der fachlich korrekten Inhalte an die Botschaften und Zielgruppen angepasst werden. Digitale, interaktive Veröffentlichungen erhöhen beispielsweise die Lesefreude, den Markenerlebniswert und die Merkbarkeit bei den Nutzern.

Eine korrekte, vollständige und transparente Berichterstattung ist die Grundvoraussetzung für einen guten Nachhaltigkeitsbericht.


Nutzung des Nachhaltigkeitsberichtes in der Marketingkommunikation?

Der Nachhaltigkeitsbericht kann mit seinem Inhalt einen echten Mehrwert für eine Vielzahl an Stakeholdern bieten.

Der Stellenwert des Nachhaltigkeitsberichtes für die Marketingkommunikation steht in einem engen Zusammenhang zu der Nachhaltigkeitsstrategie. Hier gilt es zu beantworten wie relevant das Thema Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche für die einzelnen Zielgruppen ist: Investoren & Banken, Markt, Gesellschaft und Mitarbeiter & junge Talente.

So können nüchterne Zahlen, Vergleiche und Fortschritte gut über Infografiken und Diagramme sowie Haltungen und wahre Geschichten über Interviews in Bewegtbildern dargestellt werden. Das Geschäftsmodell kann über Illustrationen oder interaktive Elemente leicht erklärt werden. Für einzelne Zielgruppen können die relevanten Informationen kurz und kompakt auf die für sie relevanten Daten komprimiert werden. Mitarbeiter, Kunden und die Gesellschaft können über solch einfach verständliche, lesefreundliche Formate für das Unternehmen interessiert und bestenfalls wohlwollend gestimmt werden. Wichtig: Greenwashing ist nie eine gute Alternative.

Die zielgruppenspezifische, crossmediale Aufbereitung und Verbreitung eines Nachhaltigkeitsberichtes bieten die Chance, Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die transparente Dokumentation des Status quo, des Fortschritts und der Zielsetzung, gepaart mit einer glaubwürdigen Präsentation der Unternehmenshaltung auf mehreren Ebenen hilft bei dem überzeugenden Einsatz des Nachhaltigkeitsberichtes in der Marketingkommunikation. Und zwar unabhängig davon, ob man berichtspflichtig ist oder nicht.